Arbeitsgericht Dortmund
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund

Mit dem Auto:

Bundesstraße 1, Abfahrt B 54 Richtung Stadtmitte (ca. 1 km)

ca. 20 m hinter der S-Bahn Unterführung links abbiegen (Landesbehördenhaus)

Die Parkplatzsituation am Landesbehördenhaus Dortmund ist sehr angespannt. Es wird dringend empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder auf die umliegenden Parkhäuser (z.B. Parkhaus Friedensplatz, Südwall oder Tiefgarage Hansaplatz, Hansastraße oder HDI/Südbad, Saarlandstraße) auszuweichen.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

  • Ab Hauptbahnhof mit den Linien 41, 45, 47, 49 der U-Bahn - Haltestelle Stadthaus
  • Mit der S-Bahn Linie 4 ab Unna in Richtung Dortmund- Germania - Haltestelle Stadthaus
  • Mit der S-Bahn Linie 4 ab Dortmund-Germania in Richtung Unna - Haltestelle Stadthaus