Symbol Rollstuhlfahrer Quelle: JM NRW
Parken:

Der Besucherparkplatz des Landesbehördenhauses verfügt über 3 Parkplätze für schwerbehinderte Personen.

Zugang zum Gebäude:

Der barrierefreie Zugang zum Landesbehördenhaus für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, und schwerstgebehinderte Personen befindet sich an der Hinterseite des Gebäudes, direkt an den Parkplätzen für schwerbehinderte Besucher.

Unterbringung:

Die Diensträume und Sitzungssäle des Arbeitsgerichts befinden sich in der 1. Etage. Die Rechtsantragsstelle ist im Erdgeschoss untergebracht. Das Haus verfügt über mehrere Fahrstühle, so dass Sie ungehindert in die oberen Etagen gelangen können.

Behinderten-WC:

Im Erdgeschoss des Hauses neben der Pförtnerloge befindet sich eine behindertengerechte Toilette. Die Toilette kann mit einem Euro-Schlüssel geöffnet werden, der im Bedarfsfall in der Pförtnerloge entliehen werden kann. Das WC ist mit einem Dusch-WC für mobilitätseingeschränkte Personen ausgestattet. Ein Notfallknopf ist ebenfalls vorhanden.

Nachtbriefkasten:

Der Nachtbriefkasten des Landesbehördenhauses kann auch barrierefrei genutzt werden. Dieser befindet sich am vorderen Eingang des Gebäudes und kann über eine seitliche Rampe erreicht werden.

Sonstiges:

Taktile Türschilder oder Übersichtstafeln, Markierungen oder Bodenleitsysteme für sehbehinderte oder blinde Personen sowie mobile Höranlagen oder akustische Signale für hörbehinderte Menschen sind leider nicht vorhanden. Gleiches gilt für Notfallaufstellflächen mit Alarmknopffunktion.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Für Rückfragen steht Ihnen gerne die Verwaltung des Arbeitsgerichts unter den Rufnummern 0231 5415-253, 0231 5415-254, 0231 5415-532 zur Verfügung. Anfragen per E-Mail bitte an folgende Adresse: poststelle@arbg-dortmund.nrw.de .