Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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5 Ca 2398/24 | U r t e i l I m N a m e n d e s V o l k e s ! 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger seit dem 01.01.2023 weiterhin nach der Tarifgruppe IV, Stufe ab dem 9. Beschäftigungsjahr, des Gehaltstarifvertrages für die kaufmännischen und technischen Angestellten in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft NordrheinWestfalen vom 02.12.2021 in der jeweils gültigen Fassung zu vergüten sowie weiterhin die übertarifliche Zulage von zurzeit 647,76 Euro brutto und die allgemeine Zulage von zurzeit 65,00 Euro brutto monatlich zu gewähren. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3.Der Streitwert wird auf 37.203,12 Euro festgesetzt. |
5 Ca 2496/24 | U r t e i l I m N a m e n d e s V o l k e s ! 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger seit dem 01.01.2023 weiterhin nach der Tarifgruppe V des Gehaltstarifvertrages für die kaufmännischen und technischen Angestellten in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft NordrheinWestfalen vom 02.12.2021 in der jeweils gültigen Fassung zu vergüten sowie weiterhin die übertarifliche Zulage von zurzeit 63,24 Euro brutto und die allgemeine Zulage von zurzeit 65,00 Euro brutto monatlich zu gewähren. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Der Streitwert wird auf 40.666,68 Euro festgesetzt. |