Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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7 Ca 1027/25 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.869,47 € brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2025 zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte. 3. Streitwert: 14.869,47 €. 4. Die Berufung wird – soweit nicht bereits gesetzlich zulässig – nicht gesondert zugelassen. |
7 Ca 657/25 | Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin. 3. Streitwert: 5.000,00 €. |
8 Ca 678/25 | URTEIL 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 26.401,56 Euro festgesetzt. |
8 Ca 708/25 | URTEIL 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 14.341,53 Euro festgesetzt. |
8 Ca 718/25 | URTEIL 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 19.500,00 Euro festgesetzt. |
9 Ca 1199/25 | Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 13.298,19 € festgesetzt. |
9 Ca 1209/25 | Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 11.853,69 € festgesetzt. |
9 Ca 1299/25 | Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 13.668,39 € festgesetzt. |
9 Ca 639/25 | Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 16.284,00 € festgesetzt. |
9 Ca 649/25 | Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 14.850,00 € festgesetzt. |
9 Ca 719/25 | Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 13.200,00 € festgesetzt. |
9 Ca 795/25 | Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 20.02.2025 nicht beendet worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Schulbegleiter weiter zu beschäftigen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4. Der Streitwert wird auf 5.812,00 € festgesetzt. |
9 Ga 32/25 | Urteil 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 1.650,00 € festgesetzt. |