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AktenzeichenTenor
5 Ca 415/231.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger unter dem 30.06.2023 ein wohlwollendes, qualifiziertes Endzeugnis auf dem Geschäftsbogen der Beklagten zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.

2.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 25 % die Beklagte und zu 75 % der Kläger.

4.
Der Streitwert wird auf 34.468,- Euro festgesetzt.