Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 10 Ca 2480/25 | Urteil 1. Das Versäumnisurteil vom 06.03.26 bleibt aufrechterhalten. 2. Auch im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 4. Der Streitwert wird auf 6.818,81 € festgesetzt. |
| 2 Ca 4252/25 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 125,12 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.11.2025 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.11.2025 zu zahlen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin binnen 14 Tagen nach Zustellung des Urteils Auskunft darüber zu erteilen, welche personenbezogenen Daten der Klägerin mittels der Videoüberwachung verarbeitet wurden, einschließlich der Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen, der Kategorien personenbezogener Daten der Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern und der konkreten Speicherdauer. 4. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin sämtliche die Klägerin betreffenden Videoaufnahmen zur Verfügung zu stellen und sodann zu löschen. 5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 81 % und die Beklagte zu 19 %. 7. Der Streitwert wird auf 19.675,98 € festgesetzt. |
