Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
10 Ca 3560/25Urteil
Im Namen des Volkes

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Der Streitwert wird auf 360,00 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird für die Klägerin nicht zugelassen.
2 BV 94/25Beschluss

Die Anträge der Arbeitgeberin werden abgewiesen.
2 Ca 4212/25Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 292,95 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.02.2025 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Klägerin ab dem 01.03.2023 in die Stufe 3 der Entgeltgruppe 3 des Entgelttarifvertrags für Arbeitnehmer [..] eingruppiert ist und die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin im Zeitraum 01.02.2025 bis 28.02.2025 entsprechend zu vergüten.

3. Es wird festgestellt, dass die Klägerin ab dem 01.03.2025 in die Stufe 4 der Entgeltgruppe 3 des Entgelttarifvertrages für Arbeitnehmer der [..] eingruppiert und die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin entsprechend zu vergüten.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Der Streitwert wird auf 1.506,60 EUR festgesetzt.