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AktenzeichenTenor
11 Ca 3001/26Urteil

1.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 24.02.2026 nicht aufgelöst ist.

2.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Vertrauensmannbetreuer zu beschäftigen.

3.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.
Der Streitwert wird auf 49.575,37 € festgesetzt.