Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 11 Ca 4747/25 | Urteil: 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten mit sozialer Auslauffrist vom 18.11.2025 nicht aufgelöst wurde. 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 22.05.2026 nicht aufgelöst wurde. 3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Produktionsmitarbeiter weiterzubeschäftigen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 5. Der Streitwert der Entscheidung wird auf 28.000 € festgesetzt. |
