Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
8 Ca 4258/25URTEIL

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 184,52 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent, aber nicht mehr als 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, seit dem 14.11.2025 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 32,93 % und die Beklagte zu 67,07 % zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf 637,41 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird für die Klägerin und die Beklagte nicht zugelassen.
8 Ca 4278/25URTEIL

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen der Beklagten vom 03.11.2025 weder fristlos aufgelöst worden ist, noch ordentlich aufgelöst worden wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Senior Operator über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiterzubeschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Der Streitwert wird auf 20.000 EUR festgesetzt.