Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 6 Ca 2246/26 | 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 10.920,- € festgesetzt. |
| 6 Ca 2361/26 | Urteil Im Namen des Volkes 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 12.600,-- Euro festgesetzt. |
| 6 Ca 2586/26 | Teilanerkenntnis- und Schlussurteil Im Namen des Volkes 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 938,62 € brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 07.07.2026 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zu 50 Prozent. 4. Der Streitwert wird auf 1.860,04 € festgesetzt. |
| 6 Ca 2766/26 | Urteil Im Namen des Volkes 1. Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin vom 28.05.2026 anzunehmen, ihr Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis gemäß Anlage 22a KAVO in der am 28.05.2026 geltenden Fassung mit Wirkung ab dem 01.11.2026 umzuwandeln mit der Maßgabe, dass die Altersteilzeit im Blockmodell geleistet wird, und zwar in der aktiven Phase vom 01.11.2026 bis zum 31.07.2028 und in der passiven Phase vom 01.08.2028 bis zum 30.04.2030. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Der Streitwert wird auf 11.000,- € festgesetzt. |
