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Ab 21.12.2020 eingeschränkter Gerichtsbetrieb
Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung besteht in der Zeit vom 21.12.2020 bis auf Weiteres nur ein eingeschränkter Gerichtsbetrieb. Zur Kontaktreduzierung hat das Arbeitsgericht Dortmund den Sitzungsbetrieb, die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle und die Zutrittsmöglichkeiten zum Gebäude angepasst. Die Erreichbarkeit und die Sitzungsöffentlichkeit bleiben dabei stets gewahrt. Es gilt eine aktualisierte Hausordnung und Maskenpflicht.