Foto des Landesbehördenhauses Quelle: ArbG Dortmund
Rechtsantragsstelle Quelle: ArbG Dortmund
Serviceeinheit Quelle: ArbG Dortmund

Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts:

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Dortmund befindet sich im Erdgeschoss in den Räumen 37 und 38.

Hier können Klagen zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Die Rechtspfleger/innen sind bei der Formulierung der Anträge behilflich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Rechtsantragstelle eine rechtliche Beratung nicht erteilen darf. Eine rechtliche Beratung in arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten ist folgenden Gruppen vorbehalten:

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
  • Rechtsbeiständen
  • Rechtssekretärinnen und Rechtssekretären der Gewerkschaften
  • Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter der Arbeitgeberverbände

Ebenso darf Ihnen das Arbeitsgericht, für den Fall, dass Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt suchen, keine besondere Empfehlung aussprechen.

Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle:

         Montag - Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
         Montag                   von 13:30 Uhr - 14:30 Uhr

    

Bitte vereinbaren Sie  über die Online-Terminbuchung  oder telefonisch einen Termin unter

                 0231 5415-338
                 0231 5415-296
                 0231 5415-549

Servicezeiten (telefonische Erreichbarkeit) des Arbeitsgerichts:

  • Montag und Dienstag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag:   08:00 Uhr - 14:30 Uhr.

Zur fristwahrenden Einreichung von Schriftstücken steht auch der Nachtbriefkasten am Eingangsbereich des Landesbehördenhauses zur Verfügung.