Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
5 Ca 2345/231. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die
außerordentliche Kündigung vom 15.06.2023 zum 20.05.2023 aufgelöst worden ist,
sondern unverändert fortbesteht.

2. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu unveränderten Arbeitsbedingungen als
Servicekraft weiter zu beschäftigen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 1/5 die Klägerin und zu 4/5 der Beklagte mit
Ausnahme der Kosten der Säumnis am 08.09.2023, die der Beklagte zu tragen hat.

5. Der Streitwert wird auf 8.544,00 Euro festgesetzt.
5 Ca 2545/23Urteil:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Streitwert wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
5 Ca 3235/23Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Streitwert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
5 Ca 3981/23Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von 1.500,00 Euro in das Wertguthaben nach
§ 7 b SGB IV zugunsten der Klägerin einzustellen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Der Streitwert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.