Bild von Gerichtsstempeln Quelle: Justiz NRW

Das Arbeitsgericht Dortmund ist mit 10 Kammern besetzt.

Die Klage- bzw. Antragseingänge eines Tages werden am nächsten Werktag (Anträge auf den Erlass von einstweiligen Verfügungen sowie Beschlussverfahren und AR-Verfahren sofort) in der Reihenfolge ihres Eingangs eingetragen und mit einer fortlaufenden Nummer versehen. Die Verteilung auf die einzelnen Kammern erfolgt für die Ca-Sachen nach den Endziffern. Alle anderen Verfahren werden umlaufend eingetragen und verteilt.

Für die Zuständigkeit der Kammern verbindlich ist allein der jeweils gültige Geschäftsverteilungsplan.

Nachstehend finden Sie die Geschäftsverteilungspläne des Arbeitsgerichts Dortmund für den richterlichen Dienst nebst Ergänzungen. Für die Pläne benötigen Sie einen PDF-Reader, die Sie im Internet kostenfrei herunterladen können.